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💡 Hinweis zur Kostenübernahme
Die angebotenen Behandlungen sind Privatleistungen und keine Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse. Eine teilweise Rückerstattung durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen kann ausschließlich im Einzelfall erfolgen und setzt in der Regel eine vorherige Genehmigung durch den jeweiligen Versicherungsträger voraus. Eine ärztliche Verordnung allein begründet keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt ausschließlich von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung ab. Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn eigenständig mit Ihrer Krankenversicherung. Die Verrechnung der Behandlung erfolgt unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Versicherung.
